Die meisten Studenten erfüllen aufgrund ihres Alters die Voraussetzungen über die Verträge der Eltern, bzw. in der Familienversicherung, mitversichert werden zu können.
| Familienversicherung über die Eltern | Abschluss eines eigenen Tarifes | |
| Gesetzlich: bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Studenten beitragsfrei* im Rahmen der Familienversicherung bei den Eltern (oder auch beim Ehepartner, dann ohne Altersbeschränkung) mitversichert werden. |
Gesetzlich: Studentenversicherung nach Vollendung des 25. Lebensjahres. Automatisches Ende zum 30. Geburtstag oder nach Abschluss des 14. Fachsemesters. |
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| Privat: Die privaten Krankenversicherungen bieten keine beitragsfreie Mitversicherung in Form einer Familienversicherung, jeder Versicherte hat seinen eigenen Vertrag. |
Privat: Voraussetzung für den Abschluss einer privaten studentischen Krankenversicherung ist die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. |
| Familienversicherung über die Eltern | Abschluss eines eigenen Tarifes | |
| Während der Ausbildung oder des Studiums besteht die Möglichkeit einer beitragsfreien Mitversicherung im Vertrag der Eltern (Familienversicherung). Das ist auch der Fall, wenn vor dem Studium eine Ausbildung gemacht wurde. Voraussetzung: Der Student/die Studentin ist noch nicht verheiratet. Man sollte aber abklären, ob auch bei unterschiedlichen Wohnorten Versicherungsschutz besteht. Einige Versicherungen leisten nur, wenn alle Personen in häuslicher Gemeinschaft zusammen leben. | Einen eigenen Vertrag benötigt der verheiratete Student/die Studentin oder wer vor dem Studium bereits voll berufstätig war (keine Ausbildung) Für junge Leute gibt es oft spezielle, günstigere Tarife. |
| Familienversicherung über die Eltern | Abschluss eines eigenen Tarifes | |
| Eine beitragsfreie Mitversicherung gibt es nicht. Doch oft schließen Eltern für ihre Kinder bereits in frühen Lebensjahren eine Unfallversicherung ab, die dann natürlich auch bestehen bleiben kann. Vielleicht kann man die Eltern überreden, die Beiträge auch für die Zeit des Studiums zu übernehmen, sozusagen als interne Familienversicherung. | Besteht keine private Unfallversicherung, sollte man unbedingt über einen Abschluss nachdenken, denn der gesetzliche Schutz gilt nur für Tätigkeiten rund um die Hochschule. |