Die anderen Versicherungsarten wie Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Tagegeld-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung sind Personen- bzw. Objektbezogen und bieten keine Möglichkeit zur beitragsfreien Mitversicherung im Vertrag der Eltern.

Ab wann bin ich nicht mehr bei meinen Eltern mitversichert? Familienversicherung und eigene Verträge

Die meisten Studenten erfüllen aufgrund ihres Alters die Voraussetzungen über die Verträge der Eltern, bzw. in der Familienversicherung, mitversichert werden zu können.

Familienversicherung über die Eltern Abschluss eines eigenen Tarifes
Gesetzlich:
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Studenten beitragsfrei* im Rahmen der Familienversicherung bei den Eltern (oder auch beim Ehepartner, dann ohne Altersbeschränkung) mitversichert werden.
Gesetzlich:
Studentenversicherung nach Vollendung des 25. Lebensjahres. Automatisches Ende zum 30. Geburtstag oder nach Abschluss des 14. Fachsemesters.
Privat:
Die privaten Krankenversicherungen bieten keine beitragsfreie Mitversicherung in Form einer Familienversicherung, jeder Versicherte hat seinen eigenen Vertrag.
Privat:
Voraussetzung für den Abschluss einer privaten studentischen Krankenversicherung ist die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.


*Im Rahmen der beitragsfreien Mitversicherung gibt es in der Familenversicherung Einkommensgrenzen, die beachtet werden müssen. Das Höchsteinkommen darf 400,- Euro pro Monat (abzgl. 920,- Euro Werbungskostenpauschale) nicht überschreiten. Wer mehr verdient, fällt aus der Familienversicherung und wird mit einem eigenen Beitrag versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Studenten. Zum Einkommen zählen auch Unterhaltszahlungen und Renten.

Familienversicherung über die Eltern Abschluss eines eigenen Tarifes
Während der Ausbildung oder des Studiums besteht die Möglichkeit einer beitragsfreien Mitversicherung im Vertrag der Eltern (Familienversicherung). Das ist auch der Fall, wenn vor dem Studium eine Ausbildung gemacht wurde. Voraussetzung: Der Student/die Studentin ist noch nicht verheiratet. Man sollte aber abklären, ob auch bei unterschiedlichen Wohnorten Versicherungsschutz besteht. Einige Versicherungen leisten nur, wenn alle Personen in häuslicher Gemeinschaft zusammen leben. Einen eigenen Vertrag benötigt der verheiratete Student/die Studentin oder wer vor dem Studium bereits voll berufstätig war (keine Ausbildung) Für junge Leute gibt es oft spezielle, günstigere Tarife.


Familienversicherung über die Eltern Abschluss eines eigenen Tarifes
Eine beitragsfreie Mitversicherung gibt es nicht. Doch oft schließen Eltern für ihre Kinder bereits in frühen Lebensjahren eine Unfallversicherung ab, die dann natürlich auch bestehen bleiben kann. Vielleicht kann man die Eltern überreden, die Beiträge auch für die Zeit des Studiums zu übernehmen, sozusagen als interne Familienversicherung. Besteht keine private Unfallversicherung, sollte man unbedingt über einen Abschluss nachdenken, denn der gesetzliche Schutz gilt nur für Tätigkeiten rund um die Hochschule.


Einzige, kleine Ausnahme: Im Rahmen der Verkehrsrechtsschutz Versicherung besteht die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug im Vertrag der Eltern mitzuversichern. Voraussetzung ist allerdings, dass alle Personen in einer häuslichen Gemeinschaft zusammen leben. Für alle, die in der eigenen kleinen Studentenbude wohnen, ergibt sich diese Möglichkeit also auch nicht. Verfolgen wir den Lebensweg eines Studenten noch ein Stück weiter. Das Studium ist abgeschlossen, der erste Arbeitsvertrag in der Tasche und der erste Lohn auf dem Konto. Spätestens zu diesem Zeitpunkt besteht kein Versicherungsschutz mehr über die Familienversicherung der Eltern und man trägt sein eigenes Risiko. Wer zu diesem Zeitpunkt noch keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt, sollte sich unbedingt darum kümmern. Außerdem sollte man zu diesem Zeitpunkt seine Versicherungssituation überprüfen. Während des Studiums hat man wahrscheinlich die eine oder andere abgespeckte Form einer Police abgeschlossen, die jetzt eventuell verbessert werden kann.

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