Als immatrikulierter Student ist man automatisch versicherungspflichtig. Die Krankenversicherung gehört zu dieser Art Pflichtversicherung. Kann man keine Krankenversicherung nachweisen oder zahlt die Beiträge nicht, kann die Hochschule sogar die Einschreibung verweigern. Von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten (KvdS) kann man sich aber unter bestimmten Umständen, z. B. weil man bereits eine private Krankenversicherung hat, oder das 25. Lebensjahr beendet hat, befreien lassen. Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn bei der Kasse gestellt werden. Im Fall der Befreiung kann man dann eine private Krankenversicherung abschließen. Die Befreiung gilt für die gesamte Studienzeit und kann nicht widerrufen werden. Man sollte daher alle Vor- und Nachteile gut abwägen. Wer keine Möglichkeit zur Befreiung hat, weil er z. B. über die Familienversicherung der Eltern versichert ist, aber dennoch die besseren Leistungen eines Privatpatienten erhalten möchte, kann den gesetzlichen Schutz durch eine private Zusatzversicherung aufbessern. Diese Kombination ist meist nicht so teuer, wie viele vielleicht denken. Besonders dann nicht, wenn man als Student noch beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse der Eltern mitversichert ist.
Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet automatisch mit Beendigung des Studiums, bzw. nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder Vollendung des 30. Lebensjahres. Unter bestimmten Umständen kann die Zeit jedoch verlängert werden. Wehrdienstzeiten, eine schwere Krankheit oder ähnliche Umstände können angerechnet werden und dadurch die Studentenversicherung verlängert werden. Nach dem Ausscheiden aus der Studentenversicherung hat man die Möglichkeit sich freiwillig, allerdings zum höheren Beitrag, in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter zu versichern oder einen entsprechenden Tarif bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen.
Für die Dauer eines oder mehrerer Auslandssemester sollte man zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abschließen (diese kostet wenig und deckt die Kosten im Krankheitsfall) und prüfen, was die Unfallversicherung abdeckt.
Zu den Versicherungen, die unverzichtbar und unbedingt notwendig sind, gehört neben einer Unfallversicherung auch die private Haftpflichtversicherung – denn wer anderen einen Schaden zufügt, der haftet für diesen und das in unbegrenzter Höhe. Man sollte dabei nicht nur an die Sachschäden denken, besonders im Bereich der Personenschäden kann das enorme Ausmaße annehmen und zum finanziellen Bankrott führen, auch wenn der Geschädigte eine Unfallversicherung besitzt. Je nach Schwere des Schadens, muss man dann für hohe Reha-Kosten, den Verdienstausfall des Geschädigten und vielleicht sogar für den behindertengerechten Umbau der Wohnung aufkommen, von Regressansprüchen der Unfallversicherung einmal ganz abgesehen. Eine private Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen für Personen- und Sachschäden ist also ein absolutes Muss und unverzichtbar. Studenten, die noch nicht verheiratet sind, sind in der Regel während des Studiums übrigens noch über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert.
Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist unbedingt zu empfehlen. Als Student hat man, außer in der Uni oder FH bzw. auf dem Weg hin und zurück, keinen Anspruch an die gesetzliche Unfallversicherung. Zurückbleibende Unfallschäden verändern nicht nur das gesamte Leben, sondern verursachen unter Umständen enorme Kosten, die durch eine private Unfallversicherung gedeckt werden können. Der Umbau der Wohnung in eine behindertengerechte Umgebung ist ohne finanzielle Unterstützung aus der Unfallversicherung kaum zu bewältigen.
Sollte sich der Unfall an der Uni/FH oder auf dem Weg dorthin bzw. zurück nach Hause ereignen, kann man im Falle bleibender Schäden, Rentenansprüche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft geltend machen, dann greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Außerdem gelten alle Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Studium stehen wie Exkursionen, Reisen oder der Besuch einer Bibliothek, als im Vetrag der Unfallversicherung versichert. Doch während der Freizeit, also während der meisten Stunden des Tages hat man keinen Versicherungsschutz und somit keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erwarten.